Sharewaresversion: Periode Versuch
Ihr verfügt für eine begrenzte Versuchspériode über eine vollständige Software: es handelt sich nicht um eine Démonstrationsversion, gewisse essentielle Funktionen wie die Hinzufügung die Modifizierung oder die Abschaffung von Daten zäumend,... oder eine erdichtete Verwaltung eurer Daten: Ihr werdet vorgeschlagen, alle Funktionen der Software ohne jede Einschränkung während einer Periode von Versuch von 30 Tagen zu testen: In der Tat ist diese Software nicht kostenlos und wird in Form von Shareware verbreitet. Wenn er euch ihr nach eurem Versuch zusagt müßt euch vom Staatsexamen von gebetener Ausnutzung.
Ihr könnt gratis diese Software die Zeit anwenden, den Dienst abzuschätzen, den er während eines Maximums von 30 Tagen vorschlägt. Ein Mal diese gemachte Schätzung, ihr müßt ein Ausnutzungsstaatsexamen erhalten. Eure Einsicht vom Prinzip der Shareware kann euch anregen, zu respektieren und die langen erforderlichen Arbeitsstunden an der Verwirklichung der Software zu entlohnen.
Ihr werdet unmittelbar euer Staatsexamen (Code von Aktivierung) nach geradem Kauf empfangen. Eine Rechnung wird auf Bitte geschickt werden.
Lizenzvertrag
Die Tatsache, elektronisch dieses Staatsexamen zu validieren, nimmt eure Übernahme von der Gesamtheit von den Ausdrücken und die Bedingungen mit definierst weiter unten. Auf keinen Fall begründet das anwesende Staatsexamen keinen Verkauf von der Software oder einer Kopie von dem. Ihr verpflichtet euch dazu, die Ausdrücke dieses Staatsexamens zu respektieren. In Fall von Diskrepanz mit den Ausdrücken dieses Staatsexamens dürft ihr nicht es/sie/ihn elektronisch und also validieren, die Software nicht auf eurem Computer zu installieren.
Artikel 1
a. Der Benutzer bezeichnet die Person (Äußeren oder Moral) habend die Software auf seinem/ihrem Computer
b. Der Editeur/Auteur bezeichnet EuropeSoftwares.
c. Das anwesende Staatsexamen begründet keinen Verkauf von der Software oder einer Kopie von dem.
Artikel 2
Eine Lizenz, nicht ausschließliche und nicht übertragbar, sie lizenzierten ist, um die Software verwenden während eines Zeitraums unbegrenzt, ausgenommen Lizenzen der Software verkauften Pauschalreise festgelegt werden für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Artikel 3
Er wird streng verboten :
a. Zu modifizieren oder zu versuchen, die Software in allem zu modifizieren oder teilweise,
b. Auseinanderzunehmen oder zu versuchen, die Software auseinanderzunehmen,
c. Von décompiler oder von die Software wiederherzustellen,
d. Zu entfernen oder zu versuchen, die in der Software enthaltenen Urheberrechterwähnungen zu entfernen,
e. Die Software zu mieten,
WENN IHR DIE EINE VON DEN OPERATIONEN, DIE CI-DESSUS AN DEM ARTIKEL 3 AUFGEZÄHLT WERDEN, DURCHFÜHRT, WERDEN EURE AUSNUTZUNG-RECHTE AUTOMATISCH ZURÜCKGETRETEN. DIESE KÜNDIGUNG KOMMT, UM ZU DEN ZUFLÜCHTEN IN STRAFRECHTLICHEM STOFF HINZUZUKOMMEN, ZIVILPERSON ODER ANDER, DESSEN EDITEUR/AUTEUR SICH EINBILDEN KANN.
Artikel 4
Der Editeur/Auteur reserviert allein das Recht für sich, in die Software einzugreifen, es/sie/ihn zu verbessern, es/sie/ihn anzupassen und/oder alle Evolution durchzuführen.
Artikel 5
Er wird zurückgerufen, daß diese Software unter euren einzigen Verantwortungen und Ihrer Kontrolle angewandt wird. Der Editeur/Auteur gewährleistet nicht, daß die Funktionen, die in dieser Software enthalten werden, und daß sie auf euren Bedarf antworten werden oder daß der Funktionieren der Software von Fehler ununterbrochen und frei sein wird.
Artikel 6
Der Editeur/Auteur kann Verantwortlichen in keinem Umstand gehalten werden von ganz Schaden was auch immer er wäre, einschließlich aber nicht auf einschränkende Weise, die direkten oder indirekt verursachten Schäden durch den Verlust von Handelsgewinnen, die Unterbrechung der Angelegenheiten, der Verlust von geschäftsmäßiger oder ganz anderer Information finanzieller Verlust, aus der Ausnutzung oder der Unmöglichkeit von Ausnutzung der Software folgend.
Der Editeur/Auteur erinnert euch daran, daß für alle Software es, einen täglichen, wöchentlichen und monatlichen Schutz durchzuführen, sehr empfohlen ist, um die Integrität vor den Daten zu schützen.
Artikel 7
Die Software wird geliefert und wird "unverändert" unter Staatsexamen bewilligt, ohne Garantie keiner Art, ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, ohne Einschränkung, garantiert inbegriffen von Marktwert und Anpassungsfähigkeit an besonderen Zielen. Die Resultate oder Leistungen der Software werden ganz vom Benutzer übernommen.
Artikel 8
Der Editeur/Auteur kann dieses Staatsexamen in aller Zeit widerrufen, den Benutzer auf die Software hinweisend. Der Benutzer kann das Ausnutzungsstaatsexamen beenden, zerstörend oder alle Kopie von der Software löschend.
Artikel 9
Die Software wird durch die Reglementierung und durch die internationalen Verträge hinsichtlich Rechte von Editeur/Auteur geschützt. Der Editeur/Auteur oder seine/ihre eventuellen rechtmäßigen Besitzer, ist einziger Inhaber von allen Rechten von intellektuellem Eigentum auf der Software. Der Benutzer profitiert nur von den einzigen Ausnutzungsrechten, die in diesem Staatsexamen aufgezählt werden, am Ausschluß von allen anderen. Der Benutzer muß also die Software als ganz anderes Produkt behandeln, die (zum Beispiel) vom Recht von Editeur/Auteur, einem Buch oder einer Vidéokassette geschützt wird.
Artikel 10
Der Benutzer, in seiner/ihrer Qualität von Inhaber des Staatsexamens, ist Besitzer der Stütze, auf dem die Software registriert wird, oder installiert, aber der Editeur/Auteur behält jedoch das Eigentum der Software, das auf der Stütze von Herkunft und allen seinen/ihren Kopien registriert wird, was auch immer wäre die Form unter dem oder die Stütze auf dem das Original und andere Kopien könnten registriert werden.
Artikel 11
Das anwesende Staatsexamen wird automatisch in Fall von nicht-Respekt von den Ausdrücken von dem zurückgetreten werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Benutzer dazu, unverzüglich die Software zu zerstören, so, daß die Schutzkopie, die durchgeführt worden sein kann.